Die Vorsorgeuntersuchungen  (U-Untersuchungen U1-U11 und J1 und J2) sind ein wesentlicher Baustein zur gesunden kindlichen Entwicklung.

Wir engagieren uns für die lückenlose Durchführung aller Vorsorgeuntersuchungen. Denn diese erhöhen die Kindergesundheit und leisten einen wichtigen Beitrag zum Kinderschutz.

Jedes Kind hat auf die Früherkennungsuntersuchungen U 1 bis U 9 und J 1 einen gesetzlichen Anspruch. Dieser wird durch die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen gesichert.

Die Untersuchungen U10 und U11 schließen die große Lücke zwischen U9 (mit etwa 5 Jahren) und J1 (mit etwa 12 bis 14 Jahren). Viele Krankenkassen übernehmen diese wichtigen Untersuchungen als Zusatzleistung. Gleiches gilt für die J2. Sprechen Sie hierzu Ihre Krankenkasse und uns an.

Das Thüringer Gesetz zur Förderung der Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder richtet besondere Aufmerksamkeit auf Kleinkinder und Vorschulkinder, denn diese sind in besonderem Maße auf Schutz angewiesen. Für die U-Untersuchungen bis zur U8 wird das Thüringer Einladungs- und Erinnerungsverfahren für Kinderfrüherkennungsuntersuchungen angewendet. Sie werden hierzu im Vorfeld über jede anstehende U-Untersuchung informiert.

Sie erhalten von uns einen individuell für Ihr Kind erstellten Plan für die Termine der künftigen Vorsorgeuntersuchung.

Vereinbaren Sie bitte rechtzeitig im Vorfeld einer anstehenden Vorsorgeuntersuchung einen Termin.

 

Übersicht über die Vorsorgeuntersuchungen

Im SäuglingsalterU23. - 10. Lebenstag
U34. - 6. Lebenswoche
U43. - 4. Lebensmonat
U56. - 7. Lebensmonat
U610. - 12. Lebensmonat
Im KindesalterU721. - 24. Lebensmonat
U7a33. - 39. Lebensmonat
U843. - 48. Lebensmonat
U960. - 64. Lebensmonat
U10*7 Jahre - vor vollendetem 9. Lebensjahr
U11*9 Jahre - vor vollendetem 10. Lebensjahr
Im JugendlichenalterJ112 - 14 Jahre
J2*16 - 17 Jahre

* Sind bisher noch nicht Bestandteil der gesetzlichen Krankenversicherung, werden jedoch von einigen Krankenkassen gefördert. – Sprechen Sie uns an!