Beiträge für die Kategorie Aktuelles

27. April 2016

Zahnen kann Temperatur bis 38 Grad Celsius verursachen, aber kein höheres Fieber

Wenn ein Säugling über 38 Grad Celsius Fieber entwickelt, während die ersten Zähnchen durchbrechen, handelt es sich vermutlich um eine Krankheit und ist nicht um eine Folge des Zahnens. Denn Zahnen verursacht höchstens einen Anstieg der Körpertemperatur auf bis zu 38° C, aber kein höheres Fieber. Dies belegt eine umfangreiche Übersichtsarbeit in „Pediatrics“.

„Beim Zahnen können Babys weinerlich werden und erhöhte Temperatur bekommen, sie sabbern mehr und reiben an ihrem gereizten Zahnfleisch. Doch Blasen im Mund, Appetitlosigkeit und Durchfall gehören nicht zu den Folgen des Zahndurchbruchs. Bei diesen Symptomen und auch bei Fieber sollten Eltern in jedem Fall mit ihrem Kind zum Kinder- und Jugendarzt“, rät Dr. Hermann Josef Kahl, Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Kinder können bis zum Alter von etwa drei Jahren zehn bis zwölf Infekte im Jahr durchmachen, sodass die Wahrscheinlichkeit groß ist, dass eine Infektion gleichzeitig mit dem Zahnen auftritt.

Die Beschwerden des Babys beim Zahnen können Eltern lindern, wenn sie das Baby auf einen gekühlten Beißring, einen nassen Waschlappen oder kühlen Lebensmitteln kauen lassen. Allerdings dürfen die Utensilien nicht zu kalt sein und z.B. nicht aus dem Eisfach kommen. „Vorsichtig sollten Eltern mit Essbaren sein, das leicht verschluckt werden kann, wie Karotten oder eine harte Brotrinde. Von einer Bernsteinkette, die manche Familien als Schmerzlinderung beim Zahnen empfehlen, raten Kinder- und Jugendärzte dringend ab, denn die Ketten können das Kind beim Spielen oder Schlafen verletzen oder gar strangulieren, wenn sie irgendwo hängenbleiben“, warnt Dr. Kahl.
Mit vier bis acht Monaten brechen die ersten Zähne im Unterkiefer durch. Alle Milchzähne haben sich bis zum Alter von etwa drei Jahren ihren Weg durch das Zahnfleisch gebohrt.

Quelle: www.kinderaerzte-im-netz.de, News vom 23.03.2016; MedlinePlus/HealtDay, Pediatrics

13. Februar 2016

neue Ernährungs-Apps jetzt auch für Kleinkinder und Schwangere

Gleich doppelten Zuwachs hat die bei Eltern aus unserer Praxis gern genutzte Ernährungs-App für Kinder bis 12 Monate erhalten.

Unter http://www.familie-gesund-ernaehrt.de sind ab sofort auch Apps für

  • die Ernährung von Kindern ab dem 1. Geburtstag
  • sowie für werdende Mamas erhältlich.

Die Apps sind weiterhin werbefrei, von Praktikern (Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte) getestet und kostenfrei.

Über den o.g. Link gelangen Sie in den Apple Store und Google play-Store.

20. August 2015

Nützliche App zur Ernährung von Babys im ersten Lebensjahr

Zum Thema Ernährung von Babys gibt es bereits viele Apps für junge Eltern. Aber keine, die wissenschaftlich fundiert ist, keine Werbung beinhaltet und dazu noch alltagstauglich ist. Mit der App „Baby & Essen“ erhalten Eltern erstmals einen ausführlichen Essens-Fahrplan für das 1. Lebensjahr. Für stillende Mütter gibt es Ernährungstipps und Väter können sich im „Papa-Modus“ Männer-Fakten holen. Entwickelt wurde die App durch eine Initiative des Bundesernährungsministeriums.

Zu finden ist die App unter „Baby & Essen: Der Essens-Fahrplan für das erste Lebensjahr“ vom aid infodienst e. V..

Link in den Appstore von Apple: https://appsto.re/de/QTQD3.i

14. Juli 2015

Empfehlungen zur Vorbeugung des plötzlichen Kindstodes

Eine Übersicht über die wichtigsten Maßnahmen zur Vorbeugung finden Sie hier:

Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

21. März 2015

Interview der Woche in der Thüringer Allgemeinen zum Thema Masern

Gemeinsam mit dem Chefarzt der Klinik für Kinder- und Jugendmedizin „Dr. Siegfried Wolff“ des St. Georg-Klinikums, Dr. Benno Kretzschmar, habe ich zum Thema Masern und Schutzimpfungen ein Interview für die Thüringer Allgemeine gegeben.

zum TA-Interview vom 21.03.2015

29. August 2014

Krankenkassen raten von Impfung ab – heftige Kritik von Pädiatern

Quelle: Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte, Mitteilung vom 04.08.2014

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisiert Patienteninformationen, mit denen einige gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten von der neuen Impfung gegen Meningokokken B abraten.

Nachdem ein 15 Monate altes Mädchens Ende Juni in Thüringen an den Folgen einer Meningokken-Erkrankung der Serogruppe B verstorben ist, waren entsprechende Schreiben von Krankenkassen an Patienten aufgetaucht, die um eine Erstattung der Impfung gegen Meningokokken B angefragt hatten. „Uns liegen Schreiben von Krankenkassen vor, in denen Patienten unmissverständlich von einer Impfung gegen Meningokokken B abgeraten wird. Besonders irritierend ist für uns, dass diesen Schreiben eine Stellungnahme eines bekannten Impfkritikers beigefügt sind, in der auch die von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlene Impfung gegen Meningokokken C kritisiert wird. In diesem Fall verstoßen die Kassen gegen die verbindlichen Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses. In einem Schreiben wird sogar behauptet, dass wir Kinder- und Jugendärzte selten über Risiken und Nebenwirkungen dieser Impfung aufklären würden“, zitiert Dr. Wolfram Hartmann aus einer Stellungnahme einer großen deutschen Betriebskrankenkasse. „Diesen Vorwurf weisen wir mit Nachdruck zurück“, betont Hartmann. Die Impfung gegen Meningokokken B, die in Deutschland seit Dezember 2013 zur Verfügung steht, wird inzwischen von mehr als 50 gesetzlichen Kassen ganz oder teilweise erstattet. Eine allgemeine Impfempfehlung durch die STIKO gibt es aus unterschiedlichen Gründen noch nicht. Eltern können nach der Beratung durch den Arzt selbst entscheiden, ob sie eine Impfung ihrer Kinder mit diesem neuen Impfstoff vornehmen lassen möchten oder nicht.

7 von 10 Meningokokken-Erkrankungen in Deutschland werden durch den Erreger der Serogruppe B verursacht

Eine Meningokokken-Meningitis ist bei Medizinern besonders gefürchtet, da diese Infektion sich im ganzen Körper ausbreitet und nicht selten auch innerhalb von nur 24 Stunden zum Tod führen kann. „Bei einem Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung müssen wir Ärzte schnell reagieren. Nur bei rechtzeitiger Gabe eines Antibiotikums kann die Vermehrung dieser gefährlichen Bakterien im Körper gestoppt werden. Durch die Einführung der Impfung gegen Meningokokken C seit 2006 hat sich die Zahl der Erkrankungen durch diesen Erreger Jahr für Jahr reduziert. Inzwischen erkranken nur noch 200 bis 300 Menschen hierzulande an Meningokokken – die Mehrzahl davon an Meningokokken B. Jeder einzelne Fall, wie auch der des kleinen Mädchens in Thüringen, ist tragisch. Insofern sollten die Eltern über die Möglichkeit der Impfung aufgeklärt werden – und zwar vom Arzt – nicht von der Krankenkasse. Impfungen gehören sicherlich zu sinnvollen Präventionsmaßnahmen, die eine Krankenkasse für ihre Versicherten erstatten sollte“, vergleicht Hartmann auch mit freiwilligen Satzungsleistungen wie Osteopathie, die von zahlreichen Krankenkassen für ihre Versicherten angeboten und mit 60 € pro Sitzung 44 % höher vergütet wird als eine Kinderfrüherkennungsuntersuchung. Zu den Kassen, die diese Impfung noch nicht für ihre Versicherten erstatten, gehören u.a einige großen Ersatzkassen (Barmer GEK, Techniker Krankenkasse, KKH) sowie z.B. auch die Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOK) in Baden Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz, Sachsen und Thüringen.

12. April 2014

Neue Impfung gegen Meningokokken-B

Kinder und Jugendliche können erstmals auch gegen Meningokokken B geschützt werden.  Der neue Impfstoff, der sowohl von der Europäischen Zulassungsbehörde (EMA) als auch vom Paul-Ehrlich-Institut (PEI) geprüft wurde, ist ab sofort in Deutschland verfügbar.

Weitere Informationen finden Sie hier.

Informationen über die Kostenerstattung finden Sie hier.